AFI - Lehrlingskalender

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Lehrlinge in der Druckindustrie
Das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge in der Druckindustrie wird geregelt:
von den gesetzlichen Bestimmungen für jugendliche Lehrlinge im Allgemeinen;
vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag
vom Landesgesetz für die Provinz Bozen vom 4. Juli 2012 Nr.12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“ und dem Landesabkommen zwischen Industrie und Handwerk.
Berufsbilder, Dauer der Lehrzeit und Entlohnung
Die Unterrichtsstunden in der Berufsschule gelten als Arbeitsstunden und werden als solche auch entlohnt. Grundlage für die Berechnung des Lohnes vom Lehrling ist der Bruttolohn der Lohnstufe D2, 1370,53 € (seit 1. Mai 2015), für Lehrlinge in der Produktion bzw. Lohnstufe C2 für Bürolehrlinge, 1.555,91 €.
Lehrdauer 3 Jahre
Berufsbilder Entlohnung
BuchbinderIn, DruckfertigerIn,
OffsetdruckerIn, SiebdruckerIn,
Bürofachfrau
1. Semester 40 %
2. Semester 45 %
3. Semester 50 %
4. Semester 60 %
3. Lehrjahr 80 %
Lehrdauer 4 Jahre
Berufsbilder Entlohnung
Medien-designerIn, -operatorIn, -technikerIn, FotografIn
(unterliegt Gruppe II Metall)
1. Semester 40 %
2. Semester 45 %
3. Semester 50 %
4. Semester 60 %
3. Lehrjahr 80 %
4. Lehrjahr 85 %
Probezeit
Die Probezeit beträgt für die Lehrlinge 30 effektive Arbeitstage.
Arbeitszeit
40 Stunden pro Woche, aufgeteilt auf 5 oder 6 Tage.
Krankheit und außerbetrieblicher Unfall
Die Abwesenheit ist mit dem Krankenschein (Hausarzt) zu belegen.
Vom 1. bis zum 180. Tag steht dem Lehrling das Krankengeld im Ausmaß von 100 Prozent des monatlichen Nettolohns zu. Bei Krankheit bis zu 7 Tagen steht für die ersten 3 Krankheitstage keine Entlohnung zu.
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle werden nicht vom Hausarzt, sondern vom Krankenhaus aus medizinisch betreut und bescheinigt; der Hausarzt kann die Arbeitsunfähigkeit nur verlängern. Der Betrieb ist verpflichtet, die Entschädigung des INAIL auf 100 % der Entlohnung zu ergänzen.
Urlaub und Freistunden
Der Jahresurlaub beträgt 22,5 Arbeitstage. In Betrieben mit der Sechstagewoche sind es 27 Arbeitstage.
Für die Lehrlinge unter 16 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes, welche 30 Kalendertage als jährlichen Urlaub vorsehen.
Zusätzlich stehen den Bediensteten der Druckereien und ähnlicher Betriebe entlohnte Freistunden zu:
4 Tage als Ersatz für die abgeschafften kirchlichen Feiertage und
66 Stunden und 40 Minuten als Arbeitszeitverkürzung.
Zusätzliche Monatslöhne
Die Auszahlung erfolgt in der Regel am Tag vor Weihnachten und ist im Ausmaß von 200 Stunden festgelegt.
Abfertigung und Zusatzvorsorge
Auch Lehrlinge können einem Zusatzrentenfonds beitreten. Entscheidet sich ein Lehrling für die Zusatzrente, geht auch die gesamte Abfertigung in den Zusatzrentenfonds. Wählt der Arbeitnehmer für seine Rentenvorsorge den Laborfonds, zahlt auch der Arbeitgeber den vom Kollektivvertrag vorgesehenen Beitrag in Höhe von 1 % für den Arbeitnehmer ein. Andernfalls bleibt die Abfertigung beim Betrieb und wird am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
Auflösung des Lehrverhältnisses
Das Dienstverhältnis ist schriftlich zu beenden. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Tage. Während der Lehrzeit kann ein Lehrling nur aus triftigem Grund oder mit Einverständnis des Betriebes (bei gleichem Berufsbild) ohne größere Unterbrechung zu einem anderen Betrieb wechseln.
Die Betriebe sind grundsätzlich verpflichtet, allen Lehrlingen die Möglichkeit zu geben, ihre Ausbildung abzuschließen.
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