AFI - Lehrlingskalender

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Lehrlinge im Druckhandwerk
Das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge im Druckhandwerk wird geregelt:
von den gesetzlichen Bestimmungen für jugendliche Lehrlinge im Allgemeinen,
vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, unterschrieben am 13.05.2014 und gültig ab 01.01.2013 bis zum 31.12.2015,
vom Landesgesetz für die Provinz Bozen vom 4. Juli 2012 Nr.12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“ und
vom Landesabkommen zur Neuregelung des Lehrlingswesens im Bereich Handwerk vom 14.07.2016
Berufsbilder, Dauer der Lehrzeit und Entlohnung
Die Unterrichtsstunden in der Berufsschule gelten als Arbeitsstunden und werden als solche auch entlohnt.
Grundlage für die Berechnung des Lohnes vom Lehrling ist der Bruttolohn der Lohnstufe 5 (qualifizierter Arbeiter) und entspricht ab 1. Februar 2015 1305,35 Euro und ab 1. Oktober 2015 1331,60 Euro
Für Lehrlinge, welche bis zum 30. Juni 2016
eingestellt worden sind:
Lehrdauer 3 Jahre
Berufsbilder Entlohnung
BuchbinderIn, DruckfertigerIn,
OffsetdruckerIn,
SiebdruckerIn
1. Semester 40 %
2. Semester 45 %
3. Semester 50 %
4. Semester 60 %
3. Lehrjahr 80 %
Lehrdauer 4 Jahre
Berufsbilder Entlohnung
Medien-designerIn, -operatorIn, -technikerIn, FotografIn
(unterliegt Gruppe II Metall)
1. Semester 40 %
2. Semester 45 %
3. Semester 50 %
4. Semester 60 %
3. Lehrjahr 80 %
4. Lehrjahr 85 %
Für Lehrlinge, welche nach dem 1. Juli 2016
eingestellt worden sind:
1. Lehrjahr 35 % Ab dem 2. Jahr mit einem
Notendurchschnitt von mind. 7,5
2. Lehrjahr 50 % 60 %
3. Lehrjahr 60 % 70 %
4. Lehrjahr 70 % 80 %
Die Lehrjahre verstehen sich als abgeschlossen, wenn sowohl ein Zeitraum von 12 (bzw. 24, 36 oder 48) Monaten seit dem Einstellungsdatum vergangen ist, als auch der positive Abschluss des entsprechenden Schuljahres vorliegt.
Sollte der Lehrling das Klassenziel des Schuljahres nicht erreichen, erhält dieser für das kommende Lehrjahr nicht die Fortschreibung der prozentuellen Entlohnung, sondern er erhält für das folgende Lehrjahr weiterhin die aktuelle prozentuelle Entlohnung.
Sollte der Lehrling das Schuljahr mit einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 7,5 abschließen, erhält der Lehrling für das kommende Lehrjahr eine Zulage in Höhe von 10 % auf den angewandten Prozentsatz.
Sollte der Lehrling am Ende der Ausbildungswege die Qualifikation, das Berufsbildungsdiplom oder das Diplom der staatlichen Abschlussprüfung nicht erworben haben, so kann das Lehrverhältnis um ein Jahr verlängert werden.
Probezeit
Die Probezeit beträgt für die Lehrlinge 30 effektive Arbeitstage.
Arbeitszeit
40 Stunden pro Woche, aufgeteilt auf 5 oder 6 Tage.
Krankheit oder außerbetrieblicher Unfall
Die Abwesenheit ist mit dem Krankenschein (Hausarzt) zu belegen.
Vom 1. bis zum 180. Tag steht dem Lehrling Krankengeld im Ausmaß von 100 Prozent des monatlichen Nettolohns zu. Bei Krankheit bis zu 7 Tagen steht für die ersten 3 Krankheitstage keine Entlohnung zu.
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle werden nicht vom Hausarzt, sondern vom Krankenhaus aus medizinisch betreut und bescheinigt; der Hausarzt kann die Arbeitsunfähigkeit nur verlängern. Der Betrieb ist verpflichtet, die Entschädigung des INAIL auf 100 % der Entlohnung zu ergänzen.
Urlaub und Freistunden
Der Jahresurlaub beträgt 180 Stunden.
Für die Lehrlinge unter 16 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes, welche 30 Kalendertage als jährlichen Urlaub vorsehen. Zusätzlich stehen den Bediensteten der Druckereien und ähnlicher Betriebe entlohnte Freistunden zu:
4 Tage als Ersatz für die abgeschafften kirchlichen Feiertage und
16 Stunden als Arbeitszeitverkürzung.
Zusätzliche Monatslöhne
Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Dezember und ist im Ausmaß eines Monatslohnes festgelegt.
Abfertigung und Zusatzvorsorge
Auch Lehrlinge können einem Zusatzrentenfonds beitreten. Entscheidet sich ein Lehrling für die Zusatzrente, geht auch die gesamte Abfertigung in den Zusatzrentenfonds. Wählt der Arbeitnehmer für seine Rentenvorsorge den Laborfonds, zahlt auch der Arbeitgeber den vom Kollektivvertrag vorgesehenen Beitrag in Höhe von 1 % für den Arbeitnehmer ein. Andernfalls bleibt die Abfertigung beim Betrieb und wird am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
Auflösung des Lehrverhältnisses
Das Dienstverhältnis ist schriftlich zu beenden. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Tage und beginnt immer am Montag nach der Abgabe der Kündigung.
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