AFI - Lehrlingskalender

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Lehrlinge in der Druckindustrie
Das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge in der Druckindustrie wird geregelt:
von den gesetzlichen Bestimmungen für jugendliche Lehrlinge im Allgemeinen;
vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, gültig vom 01.07.2011 bis zum 31.03.2013.
vom Landesgesetz für die Provinz Bozen vom 4. Juli 2012 Nr.12 „Ordnung der Lehrlingsausbildung“ und dem Landesabkommen zwischen Industrie und Handwerk.
Berufsbilder und Entlohnung der Lehrlinge
Die Unterrichtsstunden in der Berufsschule gelten als Arbeitsstunden und werden als solche auch entlohnt. Grundlage für die Berechnung des Lohnes vom Lehrling ist der Bruttolohn der Lohnstufe D2, 1.340,34 € (seit 1. Januar 2013) für Lehrlinge in der Produktion bzw. Lohnstufe C2 für Bürolehrlinge 1.519,24 €.
Berufsbilder Lehrdauer Entlohnung
Lehrlinge, die einen Vertrag vor dem 11.07.2012 abgeschlossen haben Lehrlinge, die einen Vertrag nach dem 11.07.2012 abgeschlossen haben Lehrlinge, die einen Vertrag vor dem 11.07.2012 abgeschlossen haben Lehrlinge, die einen Vertrag nach dem 11.07.2012 abgeschlossen haben
Buch­binder 36 Monate 36 Monate 1. Jahr 45 %
2. Jahr 55 %
3. Jahr 75 %
1. Sem. 40 %
2. Sem. 45 %
3. Sem. 50 %
4. Sem. 60 %
3. Jahr 80 %
Druck­fertiger 48 Monate 36 Monate 1. Jahr 45 %
2. Jahr 55 %
3. Jahr 75 %
4. Jahr 93 %
1. Sem. 40 %
2. Sem. 45 %
3. Sem. 50 %
4. Sem. 60 %
3. Jahr 80 %
Fotograf (unterliegt der II Gruppe Metall) 36 Monate 48 Monate 1. Sem. 45 %
2. Sem. 55 %
2. Jahr 67 %
3. Jahr 93 %
1. Sem. 40 %
2. Sem. 45 %
3. Sem. 50 %
4. Sem. 60 %
3. Jahr 80 %
4. Jahr 85 %
Mediendesigner, Medienoperator, Medien­techniker 48 Monate 48 Monate 1. Jahr 45 %
2. Jahr 55 %
3. Jahr 75 %
4. Jahr 93 %
1. Sem. 40 %
2. Sem. 45 %
3. Sem. 50 %
4. Sem. 60 %
3. Jahr 80 %
4. Jahr 85 %
Offset­drucker 48 Monate 36 Monate 1. Jahr 45 %
2. Jahr 55 %
3. Jahr 75 %
4. Jahr 93 %
1. Sem. 40 %
2. Sem. 45 %
3. Sem. 50 %
4. Sem. 60 %
3. Jahr 80 %
Sieb­drucker 48 Monate 36 Monate 1. Jahr 45 %
2. Jahr 55 %
3. Jahr 75 %
4. Jahr 93 %
1. Sem. 40 %
2. Sem. 45 %
3. Sem. 50 %
4. Sem. 60 %
3. Jahr 80 %
Bürofachkraft 36 Monate 36 Monate 1. Jahr 45 %
2. Jahr 55 %
3. Jahr 75 %
1. Sem. 40 %
2. Sem. 45 %
3. Sem. 50 %
4. Sem. 60 %
3. Jahr 80 %
Probezeit
Die Probezeit beträgt für die Lehrlinge 30 effektive Arbeitstage.
Arbeitszeit
40 Stunden pro Woche, aufgeteilt auf 5 oder 6 Tage.
Krankheit und außerbetrieblicher Unfall
Die Abwesenheit ist mit dem Krankenschein (Hausarzt) zu belegen.

Lehrlinge, die einen Lehrvertrag vor dem 11.07.2012 abgeschlossen haben:
Seit 1. Jänner 2007 zahlt das NISF/INPS ab dem 4. Krankheitstag 50 % der Entlohnung. Der Betrieb integriert ab dem 1. Krankheitstag auf 100 % des Lohnes.

Lehrlinge, die einen Lehrvertrag nach dem 11.07.2012 abgeschlossen haben:

Vom 1. bis zum 180. Tag steht dem Lehrling das Krankengeld im Ausmaß von 100 Prozent des monatlichen Nettolohns zu. Bei Krankheit bis zu 7 Tagen steht für die ersten 3 Krankheitstage keine Entlohnung zu.
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle werden nicht vom Hausarzt, sondern vom Krankenhaus aus medizinisch betreut und bescheinigt; der Hausarzt kann die Arbeitsunfähigkeit nur verlängern. Der Betrieb ist verpflichtet, die Entschädigung des INAIL auf 100 % der Entlohnung zu ergänzen.
Urlaub/Freistunden
Der Jahresurlaub beträgt 22,5 Arbeitstage. In Betrieben mit der Sechstagewoche sind es 27 Arbeitstage.
Für die Lehrlinge unter 16 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes, welche 30 Kalendertage als jährlichen Urlaub vorsehen.
Zusätzlich stehen den Bediensteten der Druckereien und ähnlicher Betriebe entlohnte Freistunden zu:
4 Tage als Ersatz für die abgeschafften kirchlichen Feiertage und
66 Stunden und 40 Minuten als Arbeitszeitverkürzung.
13. Monatslohn
Die Auszahlung erfolgt in der Regel am Weihnachtsvortag und ist im Ausmaß von 200 Stunden festgelegt.
Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung – Entlassung)
Das Dienstverhältnis ist schriftlich zu beenden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen für die Lehrlinge der Produktion und ein Monat für die Bürolehrlinge. Für Lehrlinge, die einen Lehrvertrag nach dem 11.07.2012 abgeschlossen haben, beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage.
Während der Lehrzeit kann ein Lehrling nur aus triftigem Grund oder mit Einverständnis des Betriebes (beim gleichen Berufsbild) ohne größere Unterbrechung zu einem anderen Betrieb wechseln.
Die Betriebe sind grundsätzlich verpflichtet, allen Lehrlingen die Möglichkeit zu geben, ihre Ausbildung abzuschließen.
Abfertigung und Zusatzrente
Wie im Abschnitt Zusatzrente beschrieben, können auch Lehrlinge einem Zusatzrentenfonds beitreten. Entscheidet sich ein Lehrling für die Zusatzrente, geht auch die gesamte Abfertigung in den Zusatzrentenfonds. Wählt der Arbeitnehmer für seine Rentenvorsorge den Laborfonds, zahlt auch der Arbeitgeber den vom Kollektivvertrag vorgesehenen Beitrag in Höhe von 1 % für den Arbeitnehmer ein. Andernfalls bleibt die Abfertigung beim Betrieb und wird am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
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