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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Die Arbeit als Grundlage für Arbeitsrecht
Das Arbeits- und Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis regeln und neben den wirtschaftlichen Interessen die Freiheit und die Würde des Arbeitnehmers schützen.
Als eigenständiger Rechtszweig entstand das Arbeitsrecht im Zuge der industriellen Revolution. Die soziale Lage der Arbeitnehmenden machte deutlich, dass es Korrektive braucht, um das Machtungleichgewicht zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern zu verringern. Das „Arbeitsvermögen“ ist eine besondere „Ware“, da sie an Menschen gebunden ist. Aus diesem Grund genügt das Zivilrecht nicht zur Regelung der Arbeitsverhältnisse, da dieses auf der Annahme beruht, die Verhandlungspartner verfügten über eine formal und inhaltlich gleichwertige Machtposition.
BEISPIELE für Situationen, die das Arbeitsrecht regelt
Michaela S. ist 19 Jahre alt und arbeitet als technische Zeichnerin in einem Architekturbüro. Als sie an einem Montag von ihrem Arbeitsplatz zu Fuß nach Hause geht, wird sie auf einem Zebrastreifen von einem Motorrad angefahren.
Der 16-jährige Thomas G. hat nach längerem Suchen eine Lehre als Automechaniker abgeschlossen. Er hat eine Stelle in einer Autowerkstatt gefunden und muss nun einen Arbeitsvertrag abschließen.
Corinna M. ist 21 Jahre alt und studiert Betriebswirtschaftslehre in Mailand. Nach dem 2. Studienjahr absolviert sie ein sechsmonatiges Praktikum bei einem Wirtschaftsberater in Bozen.
Christiane P. ist 23 Jahre alt und hat eben ihr Studium der Rechte abgeschlossen. Sie bewirbt sich nun um eine Anstellung. Ihr wird ein „Projektvertrag“ angeboten.
Der 60-jährige Wolfgang V. hat seit seinem 17. Lebensjahr als Magazineur bei der Firma Reifen & Felgen gearbeitet. Da der Betrieb zum Jahresende geschlossen wird, wendet er sich an das INPS, um die Rente zu beantragen.
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