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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Die Arbeitsunfallversicherung
Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81/2008 - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
am Arbeitsplatz. Artikel 20: Pflichten der Arbeitnehmer Jeder Arbeitnehmer
ist verpflichtet, für die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie jene der anderen am Arbeitsplatz anwesenden Personen, die von seinen Handlungen oder Unterlassungen betroffen sein könnten, entsprechend dem eigenen Ausbildungsstand und den vom Arbeitgeber erhaltenen Anweisungen und Mitteln Sorge zu tragen.
Die älteste Form der Sozialversicherung ist die Arbeitsunfallversicherung. Sie wurde Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, um die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit auszugleichen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, all jene Personen, die Maschinen, Geräte oder Anlagen bedienen bzw. in einem sogenannten organisierten Umfeld arbeiten, beim INAIL (Istituto Nazionale per l‘Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro e le malattie professionali) zu versichern und die entsprechenden Prämien einzuzahlen. Der Arbeitnehmer hat auch dann Anrecht auf die Leistungen des INAIL, wenn der Arbeitgeber ihn nicht angemeldet hat und die Versicherungsprämien nicht eingezahlt hat. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Vorschriften zur Unfallverhütung einzuhalten. Wird nach einem Unfall nachgewiesen, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer diese Vorschriften verletzt hat, so zahlt das INAIL zwar die Sozialleistungen aus, meldet aber Regressansprüche beim Verantwortlichen an. Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn er mit der Arbeitsleistung in direktem Zusammenhang steht oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit erfolgt.
Die Arbeitsunfallversicherung bietet unter anderem folgende Leistungen:
die kostenlose medizinische Versorgung des Arbeitnehmers
das Unfallgeld, das dem Arbeitnehmer bei zeitweiliger absoluter Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt wird
die Unfallrente bei einer Invalidität
die Hinterbliebenenrente bei Tod des Arbeitnehmers durch Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit
die Zusatzleistungen für eventuelle Prothesen und andere Hilfsmittel
Die Kollektivverträge regeln zumeist die Arbeitsplatzerhaltung bei den Abwesenheiten wegen Arbeitsunfällen und auch die Einhaltung von Zeiten für eventuelle Kontrollen zu Hause.
STICHWORT
„infortunio“ im italienischen Arbeitsrechtswiki: www.wikilabour.it/Infortunio.ashx
www.inail.it/internet/default/INAILincasodi/Infortuniosullavoro/index.html
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