AFI - GUIDELINE

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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Arbeitslosenversicherung und Lohnausgleichskasse
Als arbeitslos gelten in Italien jene Personen, die ungewollt keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und sofort verfügbar wären, ein Arbeitsangebot anzunehmen. In Italien wurde die Arbeitslosenversicherung 1919 eingeführt. Alle Personen, die der allgemeinen Pflichtversicherung unterliegen, sind gegen Arbeitslosigkeit beim INPS/NISF versichert und beziehen bei Verlust des Arbeitsplatzes das Arbeitslosengeld. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie beispielsweise die öffentlich Bediensteten, die in der Regel kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben (Ausnahme: befristet Angestellte im den öffentlichen Dienst). Auch das Mobilitätsgeld kann als eine Form der Arbeitslosenunterstützung betrachtet werden. Arbeiter und Angestellte von Industriebetrieben, die aufgrund von Auftragsschwankungen die kollektivvertraglich festgelegte Arbeitszeit nicht erreichen, haben Anrecht auf Lohnausgleich. Die Kurzarbeit kann zu einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, aber in spezifischen Fällen auch zur Einstellung der Produktionstätigkeit für eine bestimmte Zeitspanne führen. In solchen Fällen kann der Betrieb entscheiden, die Arbeitnehmer in die Lohnausgleichskasse zu überstellen. Die Inanspruchnahme der Lohnausgleichskasse muss von einer eigenen Kommission genehmigt werden.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 22 vom 4. März 2015 wurde die Absicherung der Arbeitslosigkeit neu geregelt. Eingeführt wurde die NASPI (Nuova Assicurazione per l’impiego), die die vorangehende ASPI und Mini-ASPI ersetzt. Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben:
alle abhängig Beschäftigten,
Lehrlinge,
Mitgliedern von Genossenschaften, die lohnabhängig mitgearbeitet haben,
Bedienstete im Öffentlichen Dienst mit befristeter Anstellung und
Angestellte, die aus wichtigem Grund oder mit gegenseitigem Einverständnis die Arbeitsstelle verloren haben.
Um den Anspruch geltend machen zu können sind ganz bestimmte Voraussetzungen notwendig, wie beispielsweise die Einzahlung der Sozialabgaben über einen bestimmten Zeitraum. Der Faktor der ungewollten Erwerbslosigkeit, bildet die Basis für das Anrecht auf die Unterstützung für Arbeitslosengeld.
STICHWORT
“disoccupazione ordinaria”, “ASPI- Associazione sociale per l’impiego”
und „stato di disoccupazione“ im italienischen Arbeitsrechtswiki:
www.wikilabour.it/Disoccupazione%20ordinaria.ashx
www.wikilabour.it/Stato%20disoccupazione.ashx
www.wikilabour.it/Aspi.ashx
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