„Die arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen verdienen in Südtirol im Durchschnitt 17.169 € pro Jahr. 90 % von ihnen arbeiten für einen einzigen Auftraggeber. Die Hälfte der Projektmitarbeiter hat keine sonstige Rentenversicherung.“ © AFI 2012 |
Vertragsart | Merkmale |
Unbefristeter Arbeitsvertrag |
Der unbefristete Arbeitsvertrag wird in Italien per Gesetz als der reguläre Arbeitsvertrag bezeichnet. Das Arbeitsverhältnis hat keinen begrenzten Zeitraum und wird einseitig durch eine Kündigung vom Arbeitnehmer oder in sehr schwerwiegenden Fällen durch eine Entlassung von Seiten des Arbeitgebers aufgelöst. |
Arbeit auf Abruf | Der Arbeitnehmer stellt sich für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum dem Arbeitgeber zur Verfügung. Der Zeitpunkt des Einsatzes muss fristgerecht angekündigt werden. Näheres dazu unter: www.wikilabour.it/Lavoro%20intermittente.ashx |
Arbeitsplatzteilung (job sharing) |
Dieser Arbeitsvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber und zwei Arbeitnehmern abgeschlossen, die sich denselben Arbeitsplatz teilen und sich solidarisch verpflichten die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Näheres dazu unter: www.wikilabour.it/Lavoro%20ripartito.ashx |
Befristeter Arbeitsvertrag ohne Begründung |
Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und wird nach Ablauf der Befristung ohne Kündigung aufgelöst. Die Höchstdauer beträgt bis zu 36 Monate. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann innerhalb der 36 Monate maximal fünf Mal verlängert werden. Vor dem Juli 2014 (Jobs Act I) musste der befristete Arbeitsvertrag begründet sein und konnte nur einmal verlängert werden. Zwischen den befristeten Verträgen muss es Unterbrechungen geben. (GvD Nr. 81 von 2015) Näheres unter: www.wikilabour.it/Contratto%20a%20termine.ashx |
Geringfügige Beschäftigung („Voucher“) | Solche Scheine können zur Vergütung von Gelegenheitsarbeiten genutzt werden. Näheres dazu unter: www.wikilabour.it/Voucher.ashx |
Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms (der bereits bekannte Lehrvertrag) |
Sie betrifft Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Der Abschluss eines Lehrvertrags und der Besuch der Berufsschule führen zur Erfüllung der Bildungspflicht. Die Dauer des Lehrvertrags darf drei Jahre für die berufliche Qualifikation bzw. vier Jahre für das Berufsbildungsdiplom nicht überschreiten. Die Lehrberufe werden von den Regionen festgelegt (in unserem Fall von der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol). Auf Kollektivvertragsebene wird festgelegt, welche Inhalte vermittelt werden und welche Einrichtungen damit betraut werden. (GvD Nr. 167 vom 14.10.11 und nachfolgende Änderungen) |
Berufsspezialisierende Lehre |
Zielgruppe sind Jugendliche im Alter zwischen 18 und 29 Jahren, welche die Bildungspflicht erfüllt haben. Die Dauer kann für Handwerksberufe höchstens fünf Jahre betragen. Für alle anderen Lehrberufe beträgt die Höchstdauer drei Jahre. Die Berufsbilder, die Inhalte und die befähigten Ausbildungseinrichtungen werden von den Kollektivverträgen festgelegt. Auch Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter können diesen Lehrvertrag abschließen, sofern dies von den Kollektivverträgen geregelt ist. (GvD Nr. 167 vom 14.10.11 und nachfolgende Änderungen) |
Lehre zur höheren Bildung und Forschung | Private wie öffentliche Arbeitgeber können diese Art von Lehrvertrag mit Jugendlichen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren für die folgenden Zielsetzungen abschließen: Forschungstätigkeit
Oberschulabschluss
Universitätsabschluss
höhere technische Bildung
Praktikum für die Eintragung in eine Berufskammer
Berufserfahrung.
(GvD Nr. 167 vom 14.10.11 und nachfolgende Änderungen) |
Ausbildungs- und Orientierungspraktikum |
Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum bietet Schülern (ab 15) und Universitätsstudenten die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Es handelt sich dabei um kein Arbeitsverhältnis. Die Mindestdauer beträgt 2 Wochen, die Höchstdauer 3 Monate für Schüler und 6 Monate für Universitätsstudenten. In Zukunft sollen Praktika vergütungspflichtig werden. Derzeit ist auf freiwilliger Basis die Bezahlung eines Taschengeldes vorgesehen. Näheres dazu unter: www.wikilabour.it/Tirocinio%20formativo.ashx |
Projektarbeit (Nur mehr für den Öffentlichen Dienst möglich) |
Es handelt sich de jure um eine selbstständige Tätigkeit. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und muss folgendes enthalten: Arbeitsprojekt oder das Arbeitsprogramm,
Arbeitsleistung,
Entgelt einschließlich Zahlungsfristen und Zahlungsart,
Regelung für den Spesenersatz, Koordinierung der Arbeitsleistung mit dem Auftraggeber und
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit des Projektmitarbeiters.
Näheres dazu unter:www.wikilabour.it/Contratto%20a%20progetto.ashx |
Teilzeitvertrag | Es gibt mehrere Formen der Teilzeitarbeit: horizontale Teilzeit: wenn an jedem Arbeitstag der Woche die Arbeitszeit verkürzt wird,
vertikale Teilzeit: z. B. 2,5 Tage wöchentlich, 10 Tage monatlich, 100 Tage jährlich
gemischte Teilzeit: Kombination der horizontalen und vertikalen Teilzeitverträge.
Näheres dazu unter:www.wikilabour.it/Lavoro%20a%20tempo%20parziale.ashx |
Telearbeit | Bei der Telearbeit werden hauptsächlich Büroarbeiten durch den Telearbeiter nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers durchgeführt und telematisch dem Arbeitgeber weitergeleitet. Näheres dazu unter: www.wikilabour.it/Telelavoro.ashx |
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